Im Mittelpunkt steht das Menschsein

Ihre Hilfe im Alltag, bei Ihnen Daheim.

Stundenweise Betreuungs- und Entlastungsleistungen


Begleitung z.B.

  • ermöglichen des Besuchs von Verwandten, Freunden oder Aktivitäten mit anderen Menschen
  • zu Arztterminen, Therapien, Behörden, Einkäufen etc.
  • Spaziergänge oder kleiner Ausflug zum Seecafé
  • Friedhof, Sport oder religiöse Veranstaltungen
  • zu Kulturellen Veranstaltungen(Kino, Konzert, Theater etc.)
  • Freizeit und Reisebegleitung


Unterstützung z.B.

  • Mithilfe in der Haushaltsführung
  • Medikamente: Rezept anfordern und abholen
  • u. U. Hilfestellung bei der Grundpflege
  • bei Spiel und Hobby
  • bei emotionalen Problemlagen
  • bei der Versorgung von Haustieren
  • bei Schriftwechsel jeder Art: Antragstellung(Pflegegrad), Patientenverfügung, Zuzahlungsbefreiung, etc.
  • Ablage von Unterlagen, sortieren von Unterlagen



Beaufsichtigung z.B.

  • Anwesenheit, um Sicherheit zu vermitteln
  • Hilfen zur Verhinderung bzw. Reduzierung von Gefährdungen
  • Betreuung bei körperlichen Einschränkungen (z.B. Schlaganfall)
  • Orientierungshilfe



Hilfen z. B.

  • Hilfen beim Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
  • Hilfen beim beteiligen an einem Gespräch
  • Hilfen bei der Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
  • Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung der Tagesstruktur
  • Kognitiv fördernde Maßnahmen
  • Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
  • Hilfen zur Erhaltung eines bedürfnisgerechten Tag- Nacht- Rhythmus



Weitere Dienstleistungen

  • Abwesenheitsdienste während Ihrem Urlaub oder Krankenhausaufenthalt
  • Vermittlung von Dienstleistern: Hausnotruf, ambulanter Pflegedienst, Gärtnerdienst, Haushaltshilfe, rollender Mittagstisch, etc.
  • Regelmäßige Heimbesuche
  • Freizeit- Reisebegleitung
  • Nachtwache
  • Krankenbesuche(auch dort, achten wir gerne darauf, dass es Ihnen gut geht)



 Wichtige Info für Sie

Entlastungsbetrag (ab Dez. 2020!)

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen Pflegebedürftige und pflegende  Angehörige  unterstützen. Seit Januar 2017 stehen Pflegebedürftigen aller Pflegegrade (1-5) ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 € zu.

Aufgrund der Anerkennung(ab Dezember 2020) unseres Betreuungsdienstes nach § 45 SGB XI, können wir diese Leistungen zusätzlich bei Ihrer Pflegekasse abrufen.

Wenn keine Pflegestufe vorliegt, müssen diese Leistungen privat getragen werden. Die Kosten sind als "Haushaltsnahe Dienstleistung" bis zu 4.000 € im Jahr steuerlich absetzbar.


Verhinderungspflege

Wenn bei Ihnen oder einem Angehörigen der pflegebedürftig ist, seit mindestens sechs Monaten ein Pflegegrad 2 bis 5  vorliegt, können Sie unsere Leistungen bis 1.612 € im Jahr über die Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse in Rechnung stellen.

Auf Wunsch rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. 

Zusätzlich erhalten Sie eine Aufstockung bis 806 € im Jahr, aus nicht in Anspruch genommenen Leistungen der Kurzzeitpflege. Das bedeutet, dass Ihnen maximal 2.418 € im Jahr zustehen. Dieser Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden. Beim beantragen und ausfüllen der Anträge sind wir Ihnen gerne behilflich.

Wir Unterstützen Sie gerne, dass Sie alle Entlastungsleistungen erhalten, die Ihnen zustehen. 





Betreuung und Entlastung




Einkaufshilfe


             Haushaltshilfe


       Miteinander & Füreinander

so wird gemeinsam aus dem "ICH" ein "WIR"

 
 
 
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