Ihre Hilfe im Alltag, bei Ihnen Daheim.
Stundenweise Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Begleitung z.B.
Unterstützung z.B.
Beaufsichtigung z.B.
Hilfen z. B.
Weitere Dienstleistungen
Wichtige Info für Sie
Entlastungsbetrag (ab Dez. 2020!)
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige unterstützen. Seit Januar 2017 stehen Pflegebedürftigen aller Pflegegrade (1-5) ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 € zu.
Aufgrund der Anerkennung(ab Dezember 2020) unseres Betreuungsdienstes nach § 45 SGB XI, können wir diese Leistungen zusätzlich bei Ihrer Pflegekasse abrufen.
Wenn keine Pflegestufe vorliegt, müssen diese Leistungen privat getragen werden. Die Kosten sind als "Haushaltsnahe Dienstleistung" bis zu 4.000 € im Jahr steuerlich absetzbar.
Verhinderungspflege
Wenn bei Ihnen oder einem Angehörigen der pflegebedürftig ist, seit mindestens sechs Monaten ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt, können Sie unsere Leistungen bis 1.612 € im Jahr über die Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse in Rechnung stellen.
Auf Wunsch rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.
Zusätzlich erhalten Sie eine Aufstockung bis 806 € im Jahr, aus nicht in Anspruch genommenen Leistungen der Kurzzeitpflege. Das bedeutet, dass Ihnen maximal 2.418 € im Jahr zustehen. Dieser Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden. Beim beantragen und ausfüllen der Anträge sind wir Ihnen gerne behilflich.
Wir Unterstützen Sie gerne, dass Sie alle Entlastungsleistungen erhalten, die Ihnen zustehen.
Einkaufshilfe
Haushaltshilfe
Miteinander & Füreinander
so wird gemeinsam aus dem "ICH" ein "WIR"